Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines -
Geltungsbereich 1.
Die Geschaeftsbedingungen gelten für alle
gegenwaertigen und zukuenftigen
Geschaeftsbeziehungen der Vertragspartner. 2.
Unternehmer im Sinn der Geschaeftsbedingungen sind
natuerliche oder juristische Personen oder
geschaeftsfaehige Personen, mit denen in
Geschaeftsbeziehung getreten wird, die in Ausuebung
einer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen
Taetigkeit handeln. Kaufmann im Sinne der
Geschaeftsbedingungen ist, wer ein Handelsgewerbe
betreibt, es sei denn, dass dieses Unternehmen nach
Art oder Umfang einen in kaufmaennischer Weise
eingerichteten Geschaeftsbetrieb nicht erfordert. 3.
Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende
Allgemeine Geschaetsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
deren Geltung wird ausdruecklich schriftlich
zugestimmt. § 2 Vertragsschluss 1.
Unsere Angebote sind freibleibend – Zwischen-verkauf
vorbehalten - netto zzgl. gesetzlicher MwSt. ab
Lager München unverpackt und unversichert und
erlöschen 45 Tage nach dem Datum des Angebots. Für Leder gilt: nachdem
es sich um Naturprodukte handelt, geben unsere
Angebote Zirkamengen an, da erst bei Lieferung das
genaue Maß feststellbar ist, wobei Änderungen in
form, Farbe und/oder Gewicht, Menge im Rahmen des
Zumutbaren vorbehalten bleiben. Für die übrigen
Waren, soweit es sich nicht um ein Naturprodukt
handelt, entsprechen die Bestellungen dem Angebot
nach Artikelnummer (n). 2.
Mit der Bestellung einer Ware erklärt der
Unternehmer verbindlich, die bestellte Ware erwerben
zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der
Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von
zwei Wochen nach Eingang bei uns anzuneh- men. Die
Annahme wird schriftlich erklärt. 3.
Die Zugangsbestätigung stellt noch keine
verbindliche Annahme der Bestellung dar. Sie kann
aber mit der Annahmeerklärung verbunden werden. 4.
Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß
die Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer. Der Unternehmer wird über
die Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Eine etwaig erbrachte Gegenleistung wird
zurückerstattet. § 3 Eigentumsvorbehalt 1.
Bei Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen
Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor. 2.
Der Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich
zu behandeln. Sofern Erhaltungs- und
Wartungsarbeiten notwendig sind, hat der Unternehmer
diese auf eigene Kosten regelmäßig durchzuführen. 3.
Der Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff
Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung
der Ware unverzüglich mitzuteilen. Die Adresse des
Dritten oder eines sonstigen Schädigers ist uns
unverzüglich ausreichend bekanntzugeben. Einen
Besitz-wechsel oder Ortswechsel der Ware sowie den
eigenen Wohnsitzwechsel hat der Unternehmer
unverzüglich anzuzeigen. 4.
Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten
des Unternehmers einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3
dieser Bestimmung, insbesondere bei Zahlungsverzug
oder bei Verletzung einer Pflicht nach Ziffern. 2
und 3 dieser Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten
und die Ware herauszuverlangen. 5.
Der Unternehmer ist berechtigt, die Ware im
ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er
tritt uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir
nehmen die Abtretung an. Die genaue Adresse des
Erwerbers sowie des Grundes und des Preises der
Veräußerung sind uns sofort bekanntzugeben. Nach der
Abtretung bleibt der Unternehmer zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 6.
Erfolgt eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns
gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt bei Vermischung der Ware
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen. § 4 Vergütung 1.
Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Er versteht
sich ab Lager München, netto zuzüglich der
jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beim
Versendungskauf versteht sich der Kaufpreis
zuzüglich der
Verpackungskosten unfrei
und unversichert. Für Leder und
Textilien gilt: bei Sonderanfertigungen, die
abweichend vom Sortiment vereinbart werden, sind 50%
des Nettopreises zzgl. Der gesetzlichen
Mehrwertsteuer sofort nach der Vereinbarung zu
entrichten. Der Unternehmer kann den Kaufpreis nur
in Absprache mit uns per Vorkasse, Nachnahme,
Überweisung, Kreditkarte oder bar bezahlen. 2.
Der Unternehmer verpflichtet sich, nach Erhalt der
Ware innerhalb von 10 Tagen den Kaufpreis zu
bezahlen. Die Zahlung ist dann erfolgt, wenn wir
über den Betrag in voller Höhe ohne Einschränkung
verfügen können. Nach Fristablauf kommt der
Unternehmer In Zahlungsverzug. Bel Zahlungsverzug
sowie bei sonstigen begründeten Zweifeln an der
Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit des
Unternehmers sind wir - unbeschadet unserer
sonstigen Rechte - befugt, für noch nicht
durchgeführte Lieferungen oder Leistungen
Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der
Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der
Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe
von 8 % über dem Basiszinssatz zu verzinsen.
Gegenüber dem Unternehmer behalten wir uns vor,
einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen und
geltend zu machen. 3.
Der Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur,
wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt
wurden oder durch uns schriftlich anerkannt wurden.
Der Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur
dann ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, die
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch
Sicherheitsleistung - auch durch Bürgschaft
abzuwenden. § 5 Gefahrübergang 1.
Beim Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen
Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der
Ware mit der Übergabe, beim Versendungskauf mit der
Auslieferung der Ware an den Spediteur, den
Frachtführer oder die sonst zur Ausführung der
Versendung bestimmte Person oder Anstalt auf den
Käufer über. 2.
Der Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im
Verzug der Annahme ist. § 6 Gewährleistung 1 a)
Für Leder gilt: Beim Kauf durch einen
Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Leder ist ein Naturprodukt, bei dem
Haut- und Narbenschäden keine vertragliche Haftung
begründen. Toleranzen in Qualität und Farbe sind
innerhalb der fachgerechten Grenzen zulässig und
begründen keine vertragliche Pflichtverletzung. Es
gelten unsere Messungen, Abweichungen (Minder- oder
Überlieferung) bis ca. 10% sind zulässig. b)
Für übrigen Produkte gilt: Beim Kauf durch einen
Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. c) Für beide
Warengruppen gilt: Bei Produkten im Wert
bis einschließlich netto EUR 300 kann der
Unternehmer zunächst nur Ersatzlieferung verlangen.
Übersteigt der Wert der Kaufsache netto EUR 300,
steht uns binnen angemessener Zeit zunächst ein
Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine
Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die
Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt
die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. 2.
Beim Kauf durch einen Unternehmer leisten wir für
Mangel der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr
durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei
Produkten im Wert unter EUR 150,00 kann der
Unternehmer zunächst nur Ersatzlieferung verlangen.
Übersteigt der Wert der Kaufsache EUR 150,00, steht
uns binnen angemessener Zeit zunächst ein
Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine
Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die
Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt
die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. 3.
Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei
nur geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein
Rücktrittsrecht zu. 4.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel
innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der
Ware schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den
Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung
des Mangels und für die Rechtzeitigkeit
der Mängelrüge. 5.
Wählt der Unternehmer wegen eines Rechts- oder
Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den
Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu. Bei der Rücksendung durch den Unternehmer ist,
um Beschädigungen zu vermeiden, die gleiche
Verpackungsform wie bei der Versendung an ihn zu
verwenden. Wählt der Unternehmer nach gescheiterte
Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware
bei ihm wenn ihm dies zumutbar ist. Der
Schadensersatz beschränkt sich auf die Differenz
zwischen Kaufpreis und Wert der mangelhaften Sache. 6.
Für Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1
Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn
der Unternehme den Mangel nicht rechtzeitig
angezeigt hat. (Ziff. 3 diese Bestimmung). 7.
Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit
der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung.
Unsere Produktangaben und Darstellungen sind
Beschreibungen oder Kennzeichnungen. Aus ihnen
können besondere Rechte nur abgeleitet werden, wenn
wir deren Verbindlichkeit ausdrücklich garantiert
haben 8.
Garantien im Rechtssinne erhält der Unternehmer
durch uns nicht § 7 Ansichtssendung Der Besteller einer
Ansichtssendung haftet für die Mängel freie und
kostenfreie Rückgabe binnen 8 Tagen seit Absendung
der Sendung durch den Verkäufer an ihn. Er hat
entsprechend § 6 Ziff. 4 die gleiche Verpackungsform
wie bei der Sendung an ihn zu verwenden. Die Haftung
für einen Verstoß gegen diese Verpflichtung
erstreckt sich im Normal fall auf den Verkaufspreis
der Ware zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer
sowie die mit der Versendung im Zusammenhang
stehenden Kosten des Verkäufers Die Geltendmachung
eines weitergehenden Schadens bleib vorbehalten. § 8
Haftungsbeschränkungen 1.
Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
beschränkt sich unsere Haftung auf den nach der Art
der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen.
unmittelbaren Durchschnittsschaden Dies gilt auch
bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer
gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen
Gegenüber Unternehmern haften wir bei leicht
fahrlässige Verletzung unwesentlicher
Vertragspflichten nicht. 2.
Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen
nicht Ansprüche des Unternehmers aus Produkthaftung. 3.
Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines
Mangels verjähren nach 1 Jahr nach Ablieferung der
Ware. § 9 Höhere Gewalt Arbeitskräfte-, Energie-
oder Rohstoffmangel, Streiks. Aussperrungen,
Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen Embargos,
Boykotte und andere Fälle höherer Gewalt befreien
für die Dauer der Störung und im Umfang Ihre Wirkung
die davon betroffene Partei von der Verpflichtung zu
Lieferung bzw. Abnahme.
§ 10 Schlussbestimmungen 1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung. 2.
lst der Unternehmer Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist ausschließlicher
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem
Vertrag unser Geschäftssitz. Dies gilt auch für
Urkunden-, Wechsel- und Scheckprozesse, dasselbe
gilt wenn der Unternehmer keinen allgemeinen
Gerichtsstand in Deutschland hat oder Wohnsitz oder
gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der
Klageerhebung nicht bekannt sind 3.
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden so wird hierdurch die Gültigkeit
der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz
oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine
Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher
Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt. § 11 Besondere
Hinweise 1.
Hinweise des Käufers auf mit uns bestehende
Geschäftsbeziehungen zu Werbezwecken bedürfen unsere
ausdrücklichen Zustimmung. 2.
Mit der neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
werden Rechte zur Verarbeitung personenbezogener
Daten gestärkt. Hinterlegte Firmen-
sowie personenbezogene Daten (wie z.B. Name,
Adresse, Telefonnummer, Faxnummer, ggf.
Bankverbindungsdaten, E-Mail-Adresse,
Ansprechpartner, div. Informationen aus
Messekontakten sowie u.a. aus öffentlich
zugänglichen Daten über Internet von Homepage etc.
…), die für die allgemeine Geschäftsverbindung (wie
z.B. Entgegennahme/Ausführung von Aufträgen,
Anfragen, Versand, Übermittlung von Angeboten,
Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen
etc. sowohl mündlich, als auch schriftlicher Art,
zur Weitergabe an Paketdienstleister und Speditionen
für Versand oder Abholung, zur Planung von
Kundenbesuche, Versand von Messeeinladungen) mit der
Willi Kirsch GmbH Handelskontor bzw. welche für die
Durchführung der Auftragsbearbeitung benötigt
werden, werden von der Willi Kirsch Handelskontor
genutzt und im firmenbezogenem
Warenwirtschaftssystem, Adressbuch E-Mail Programm
sowie vereinzelt auf Smartphones und den
dazugehörigen Kommunikations-Apps für die Dauer der
Zusammenarbeit gespeichert. Einwilligungserklärung
– Widerruf Sollte dies nicht
gewünscht sein, kann jederzeit schriftlich ein
Widerruf per E-Mail an handelskontor@willi-kirsch.de
oder per Fax: +49 (0) 89 – 655212 an die Willi
Kirsch GmbH Handelskontor gerichtet werden. Zudem sind
Geschäftspartner selbstverständlich berechtigt,
Auskunft der bei uns über gespeicherten Daten zu
beantragen, sowie bei Unstimmigkeiten der Daten die
Berichtigung oder auch das Löschen der Daten zu
fordern. Nach Erhalt des
Wiederrufs werden betreffende Daten nicht mehr
genutzt bzw, gelöscht. Die gesetzlichen
Aufbewahrungsfristen werden gewahrt und dann
gelöscht. In der Zeit zwischen Beendigung der
Zusammenarbeit und der Löschung wird die
Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. 3.
Eine Weitergabe personenbezogener Kontaktdaten an
unbeteiligte Dritte ist nicht im Sinne der Willi
Kirsch GmbH Handelskontor, findet somit nicht statt
und ist auch nicht geplant.
Stand: 09/2018 |