Allgemeine Geschäftsbedingungen
§
1 Allgemeines - Geltungsbereich 1. Die
Geschaeftsbedingungen gelten für alle gegenwaertigen
und zukuenftigen Geschaeftsbeziehungen der
Vertragspartner. 2.
Unternehmer im Sinn der Geschaeftsbedingungen sind
natuerliche oder juristische Personen oder
geschaeftsfaehige Personen, mit denen in
Geschaeftsbeziehung getreten wird, die in Ausuebung
einer gewerblichen oder selbstaendigen beruflichen
Taetigkeit handeln. Kaufmann im Sinne der
Geschaeftsbedingungen ist, wer ein Handelsgewerbe
betreibt, es sei denn, dass dieses Unternehmen nach
Art oder Umfang einen in kaufmaennischer Weise
eingerichteten Geschaeftsbetrieb nicht erfordert. 3.
Abweichende, entgegenstehende oder ergaenzende
Allgemeine Geschaetsbedingungen werden, selbst bei
Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn,
deren Geltung wird ausdruecklich schriftlich
zugestimmt. § 2 Vertragsschluss 1. Unsere
Angebote sind freibleibend – Zwischen-verkauf
vorbehalten - netto zzgl. gesetzlicher MwSt. ab Lager
München unverpackt und unversichert und erlöschen 45
Tage nach dem Datum des Angebots. Für Leder gilt: nachdem es
sich um Naturprodukte handelt, geben unsere Angebote
Zirkamengen an, da erst bei Lieferung das genaue Maß
feststellbar ist, wobei Änderungen in form, Farbe
und/oder Gewicht, Menge im Rahmen des Zumutbaren
vorbehalten bleiben. Für die übrigen Waren, soweit es
sich nicht um ein Naturprodukt handelt, entsprechen
die Bestellungen dem Angebot nach Artikelnummer (n). 2. Mit der
Bestellung einer Ware erklärt der Unternehmer
verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen.
Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende
Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang
bei uns anzuneh- men. Die Annahme wird schriftlich
erklärt. 3. Die
Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche
Annahme der Bestellung dar. Sie kann aber mit der
Annahmeerklärung verbunden werden. 4. Der
Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der
richtigen und rechtzeitigen Selbstbelieferung durch
unsere Zulieferer. Dies gilt nur für den Fall, daß die
Nichtlieferung nicht von uns zu vertreten ist,
insbesondere bei Abschluss eines Deckungsgeschäftes
mit unserem Zulieferer. Der Unternehmer wird über die
Nichtverfügbarkeit der Leistung unverzüglich
informiert. Eine etwaig erbrachte Gegenleistung wird
zurückerstattet. § 3 Eigentumsvorbehalt 1. Bei
Verträgen mit Unternehmern behalten wir uns das
Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Begleichung
aller Forderungen aus einer laufenden
Geschäftsbeziehung vor. 2. Der
Unternehmer ist verpflichtet, die Ware pfleglich zu
behandeln. Sofern Erhaltungs- und Wartungsarbeiten
notwendig sind, hat der Unternehmer diese auf eigene
Kosten regelmäßig durchzuführen. 3. Der
Unternehmer ist verpflichtet, uns einen Zugriff
Dritter auf die Ware, etwa im Fall einer Pfändung,
sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der
Ware unverzüglich mitzuteilen. Die Adresse des Dritten
oder eines sonstigen Schädigers ist uns unverzüglich
ausreichend bekanntzugeben. Einen Besitz-wechsel oder
Ortswechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel
hat der Unternehmer unverzüglich anzuzeigen. 4. Wir
sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten des
Unternehmers einer Pflicht nach Ziff. 2 und 3 dieser
Bestimmung, insbesondere bei Zahlungsverzug oder bei
Verletzung einer Pflicht nach Ziffern. 2 und 3 dieser
Bestimmung vom Vertrag zurückzutreten und die Ware
herauszuverlangen. 5. Der
Unternehmer ist berechtigt, die Ware im ordentlichen
Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns
bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Rechnungsbetrages ab, die ihm durch die
Weiterveräußerung gegen einen Dritten erwachsen. Wir
nehmen die Abtretung an. Die genaue Adresse des
Erwerbers sowie des Grundes und des Preises der
Veräußerung sind uns sofort bekanntzugeben. Nach der
Abtretung bleibt der Unternehmer zur Einziehung der
Forderung ermächtigt. Wir behalten uns vor, die
Forderung selbst einzuziehen, sobald der Unternehmer
seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß
nachkommt und in Zahlungsverzug gerät. 6. Erfolgt
eine Verarbeitung mit uns nicht gehörenden
Gegenständen, erwerben wir an der neuen Sache das
Miteigentum im Verhältnis des Wertes der von uns
gelieferten Ware zu den sonstigen verarbeiteten
Gegenständen. Dasselbe gilt bei Vermischung der Ware
mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen. § 4 Vergütung 1. Der
angebotene Kaufpreis ist bindend. Er versteht sich ab
Lager München, netto zuzüglich der jeweiligen
gesetzlichen Mehrwertsteuer. Beim Versendungskauf
versteht sich der Kaufpreis zuzüglich
der
Verpackungskosten
unfrei und
unversichert. Für Leder und Textilien gilt: bei
Sonderanfertigungen, die abweichend vom Sortiment
vereinbart werden, sind 50% des Nettopreises zzgl. Der
gesetzlichen Mehrwertsteuer sofort nach der
Vereinbarung zu entrichten. Der Unternehmer kann den
Kaufpreis nur in Absprache mit uns per Vorkasse,
Nachnahme, Überweisung, Kreditkarte oder bar bezahlen. 2. Der Unternehmer verpflichtet
sich, nach Erhalt der Ware innerhalb von 10 Tagen
den Kaufpreis zu bezahlen. Die Zahlung ist dann
erfolgt, wenn wir über den Betrag in voller Höhe
ohne Einschränkung verfügen können. Nach Fristablauf
kommt der Unternehmer In Zahlungsverzug. Bel
Zahlungsverzug sowie bei sonstigen begründeten
Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit oder
Kreditwürdigkeit des Unternehmers sind wir -
unbeschadet unserer sonstigen Rechte - befugt, für
noch nicht durchgeführte Lieferungen oder Leistungen
Vorauszahlung zu verlangen und sämtliche Ansprüche
aus der Geschäftsverbindung sofort fällig zu
stellen. Unsere Lieferpflicht ruht, solange der
Käufer mit einer fälligen Zahlung in Verzug ist. Der
Unternehmer hat während des Verzugs die Geldschuld in Höhe von 8 %
über dem Basiszinssatz zu verzinsen. Gegenüber dem
Unternehmer behalten wir uns vor, einen höheren
Verzugsschaden nachzuweisen und geltend zu machen. 3. Der
Unternehmer hat ein Recht zur Aufrechnung nur, wenn
seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden
oder durch uns schriftlich anerkannt wurden. Der
Unternehmer kann ein Zurückbehaltungsrecht nur dann
ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben
Vertragsverhältnis beruht. Wir sind berechtigt, die
Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch
Sicherheitsleistung - auch durch Bürgschaft
abzuwenden. § 5 Gefahrübergang 1. Beim
Unternehmer geht die Gefahr des zufälligen Untergangs
und der zufälligen Verschlechterung der Ware mit der
Übergabe, beim Versendungskauf mit der Auslieferung
der Ware an den Spediteur, den Frachtführer oder die
sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte Person
oder Anstalt auf den Käufer über. 2. Der
Übergabe steht es gleich, wenn der Käufer im Verzug
der Annahme ist. § 6 Gewährleistung 1 a) Für
Leder gilt: Beim Kauf durch einen
Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Leder ist ein Naturprodukt, bei dem
Haut- und Narbenschäden keine vertragliche Haftung
begründen. Toleranzen in Qualität und Farbe sind
innerhalb der fachgerechten Grenzen zulässig und
begründen keine vertragliche Pflichtverletzung. Es
gelten unsere Messungen, Abweichungen (Minder- oder
Überlieferung) bis ca. 10% sind zulässig. b) Für
übrigen Produkte gilt: Beim Kauf durch einen
Unternehmer leisten wir für Mängel der Ware zunächst
nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. c) Für beide Warengruppen
gilt: Bei Produkten im Wert bis
einschließlich netto EUR 300 kann der Unternehmer
zunächst nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der
Wert der Kaufsache netto EUR 300, steht uns binnen
angemessener Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch
zu. Als angemessen gilt eine Nachbesserungsfrist von
20 Werktagen. Ist die Nachbesserung wirtschaftlich
nicht zumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch
Ersatzlieferung. 2. Beim
Kauf durch einen Unternehmer leisten wir für Mangel
der Ware zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch
Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Bei Produkten im
Wert unter EUR 150,00 kann der Unternehmer zunächst
nur Ersatzlieferung verlangen. Übersteigt der Wert der
Kaufsache EUR 150,00, steht uns binnen angemessener
Zeit zunächst ein Nachbesserungsversuch zu. Als angemessen gilt eine
Nachbesserungsfrist von 20 Werktagen. Ist die
Nachbesserung wirtschaftlich nicht zumutbar, erfolgt
die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. 3. Schlägt
die Nacherfüllung fehl, kann der Unternehmer
grundsätzlich nach seiner Wahl Herabsetzung der
Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des
Vertrags (Rücktritt) verlangen. Bei einer nur
geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur
geringfügigen Mängeln, steht dem Kunden kein
Rücktrittsrecht zu. 4.
Unternehmer müssen uns offensichtliche Mängel
innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Ware
schriftlich anzeigen; andernfalls ist die
Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs
ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die
rechtzeitige Absendung. Den Unternehmer trifft die
volle Beweislast für sämtliche
Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel
selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels
und für die Rechtzeitigkeit der
Mängelrüge. 5. Wählt
der Unternehmer wegen eines Rechts- oder Sachmangels
nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom
Vertrag, steht ihm daneben kein
Schadensersatzanspruch wegen des Mangels
zu. Bei der Rücksendung durch den Unternehmer ist, um
Beschädigungen zu vermeiden, die gleiche
Verpackungsform wie bei der Versendung an ihn zu
verwenden. Wählt der Unternehmer nach gescheiterte
Nacherfüllung Schadensersatz, so verbleibt die Ware
bei ihm wenn ihm dies zumutbar ist. Der Schadensersatz
beschränkt sich auf die Differenz zwischen Kaufpreis
und Wert der mangelhaften Sache. 6. Für
Unternehmer beträgt die Gewährleistungsfrist 1 Jahr ab
Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn der
Unternehme den Mangel nicht rechtzeitig angezeigt hat.
(Ziff. 3 diese Bestimmung). 7. Ist der
Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware
grundsätzlich nur die Produktbeschreibung. Unsere
Produktangaben und Darstellungen sind Beschreibungen
oder Kennzeichnungen. Aus ihnen können besondere
Rechte nur abgeleitet werden, wenn wir deren
Verbindlichkeit ausdrücklich garantiert haben 8.
Garantien im Rechtssinne erhält der Unternehmer durch
uns nicht § 7 Ansichtssendung Der Besteller einer
Ansichtssendung haftet für die Mängel freie und
kostenfreie Rückgabe binnen 8 Tagen seit Absendung der
Sendung durch den Verkäufer an ihn. Er hat
entsprechend § 6 Ziff. 4 die gleiche Verpackungsform
wie bei der Sendung an ihn zu verwenden. Die Haftung
für einen Verstoß gegen diese Verpflichtung erstreckt
sich im Normal fall auf den Verkaufspreis der Ware
zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer sowie die
mit der Versendung im Zusammenhang stehenden Kosten
des Verkäufers Die Geltendmachung eines weitergehenden
Schadens bleib vorbehalten. § 8 Haftungsbeschränkungen 1. Bei
leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt
sich unsere Haftung auf den nach der Art der Ware
vorhersehbaren, vertragstypischen. unmittelbaren
Durchschnittsschaden Dies gilt auch bei leicht
fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen Gegenüber
Unternehmern haften wir bei leicht fahrlässige
Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht. 2. Die
vorstehenden Haftungsbeschränkungen betreffen nicht
Ansprüche des Unternehmers aus Produkthaftung. 3.
Schadensersatzansprüche des Unternehmers wegen eines
Mangels verjähren nach 1 Jahr nach Ablieferung der
Ware. § 9 Höhere Gewalt Arbeitskräfte-, Energie- oder
Rohstoffmangel, Streiks. Aussperrungen,
Verkehrsstörungen, behördliche Verfügungen Embargos,
Boykotte und andere Fälle höherer Gewalt befreien für
die Dauer der Störung und im Umfang Ihre Wirkung die
davon betroffene Partei von der Verpflichtung zu
Lieferung bzw. Abnahme. §
10 Schlussbestimmungen 1.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine
Anwendung. 2. lst der
Unternehmer Kaufmann, juristische Person des
öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen, so ist ausschließlicher Gerichtsstand
für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser
Geschäftssitz. Dies gilt auch für Urkunden-,
Wechsel- und Scheckprozesse, dasselbe gilt wenn der
Unternehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand in
Deutschland hat oder Wohnsitz oder gewöhnlicher
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind 3. Sollten
einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem
Unternehmer einschließlich dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden so wird hierdurch die Gültigkeit der
übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder
teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung
ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der
unwirksamen möglichst nahe kommt. § 11 Besondere Hinweise 1.
Hinweise des Käufers auf mit uns bestehende
Geschäftsbeziehungen zu Werbezwecken bedürfen unsere
ausdrücklichen Zustimmung. 2. Mit der
neuen EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) werden
Rechte zur Verarbeitung personenbezogener Daten
gestärkt. Hinterlegte Firmen- sowie
personenbezogene Daten (wie z.B. Name, Adresse,
Telefonnummer, Faxnummer, ggf. Bankverbindungsdaten,
E-Mail-Adresse, Ansprechpartner, div. Informationen
aus Messekontakten sowie u.a. aus öffentlich
zugänglichen Daten über Internet von Homepage etc. …),
die für die allgemeine Geschäftsverbindung (wie z.B.
Entgegennahme/Ausführung von Aufträgen, Anfragen,
Versand, Übermittlung von Angeboten,
Auftragsbestätigungen, Lieferscheine, Rechnungen etc.
sowohl mündlich, als auch schriftlicher Art, zur
Weitergabe an Paketdienstleister und Speditionen für
Versand oder Abholung, zur Planung von Kundenbesuche,
Versand von Messeeinladungen) mit der Willi Kirsch
GmbH Handelskontor bzw. welche für die Durchführung
der Auftragsbearbeitung benötigt werden, werden von
der Willi Kirsch Handelskontor genutzt und im
firmenbezogenem Warenwirtschaftssystem, Adressbuch
E-Mail Programm sowie vereinzelt auf Smartphones und
den dazugehörigen Kommunikations-Apps für die Dauer
der Zusammenarbeit gespeichert. Einwilligungserklärung –
Widerruf Sollte dies nicht gewünscht
sein, kann jederzeit schriftlich ein Widerruf per
E-Mail an handelskontor@willi-kirsch.de oder per Fax:
+49 (0) 89 – 655212 an die Willi Kirsch GmbH
Handelskontor gerichtet werden. Zudem sind Geschäftspartner
selbstverständlich berechtigt, Auskunft der bei uns
über gespeicherten Daten zu beantragen, sowie bei
Unstimmigkeiten der Daten die Berichtigung oder auch
das Löschen der Daten zu fordern. Nach Erhalt des Wiederrufs
werden betreffende Daten nicht mehr genutzt bzw,
gelöscht. Die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen werden
gewahrt und dann gelöscht. In der Zeit zwischen
Beendigung der Zusammenarbeit und der Löschung wird
die Verarbeitung dieser Daten eingeschränkt. 3. Eine
Weitergabe personenbezogener Kontaktdaten an
unbeteiligte Dritte ist nicht im Sinne der Willi
Kirsch GmbH Handelskontor, findet somit nicht statt
und ist auch nicht geplant. Stand:
09/2018 |